Baumrückschnitt mit Hubarbeitsbühne in Celle

Baumfällung & Baumschnitt in Celle

Fällen, Rückschnitt & Wurzelstock – sicher mit Hebebühne

Wir fällen und schneiden Bäume in Celle und Umgebung – kontrolliert, mit Hebebühne und sorgfältiger Planung. Auf Wunsch inklusive Wurzelstockentfernung und Abtransport von Holz und Grünschnitt.

  • Schnittarbeiten mit Hebebühne
  • Wurzelstock-Entfernung mit Bagger
  • Kostenlose Besichtigung vor Ort
4,8 bei Google (23 Bewertungen)✔ Über 10 Jahre Erfahrung✔ Festpreis nach Besichtigung

Baumfällung in Celle: sicher, sauber, gut geplant

Ein großer Baum prägt ein Grundstück über Jahrzehnte – umso schwerer fällt die Entscheidung, wenn er weichen muss. Ob sturmgeschädigte Kiefer, kranke Birke oder eine Eiche, die zu nah am Haus steht: Eine Baumfällung in Celle ist Maßarbeit. Fawaz Garten- & Landschaftsbau übernimmt Baumfällungen, Baumschnitt und die Entfernung von Wurzelstöcken für private Grundstücke im Stadtgebiet und im Landkreis. Schnittarbeiten führen wir mit der Hebebühne durch – so erreichen wir auch hohe Kronen kontrolliert und ohne Risiko für Dach, Zaun oder Nachbargrundstück.

Eine fachgerechte Fällung beginnt nicht mit der Säge, sondern mit dem Blick auf den Baum und sein Umfeld: Wie ist der Zustand von Stamm und Krone? Wo ist Platz zum Ablegen? Gibt es Leitungen, Gebäude, Wege oder Nachbarbebauung? Vor jedem Eingriff besprechen wir die gesamte Vorgehensweise ausführlich mit Ihnen, damit der Ablauf sicher und reibungslos ist.

  • Kostenlose Besichtigung und Festpreisangebot
  • Schnitt- und Fällarbeiten mit Hebebühne
  • Wurzelstockentfernung mit dem Bagger
  • Abtransport von Holz und Grünschnitt auf Wunsch

Wann eine Fällung wirklich nötig ist

Nicht jeder Baum, der stört, muss gleich komplett weg. Oft reicht ein fachgerechter Rückschnitt. In manchen Fällen führt an einer Fällung aber kein Weg vorbei:

Sturmschaden

Gebrochene Stämme, angehobene Wurzelteller oder hängende Starkäste sind ein akutes Risiko. Hier zählt schnelles, aber überlegtes Handeln.

Krankheit & Pilzbefall

Morsches Holz, Pilzkörper am Stammfuß oder großflächig abgestorbene Kronenteile können die Standsicherheit gefährden.

Verschattung & Platz

Zu groß gewordene Nadelbäume verschatten Haus und Garten, Wurzeln heben Pflaster an oder drücken gegen Leitungen.

Bauvorhaben

Anbau, Carport, Terrasse oder neue Zufahrt: Steht ein Baum im Baufeld, muss er vor Baubeginn fachgerecht entfernt werden.

Gerade auf den sandigen Geestböden rund um Celle wurzeln Kiefern und Fichten häufig flach. Nach trockenen Sommern und bei Herbst- und Winterstürmen steigt das Risiko, dass geschwächte Bäume umstürzen. Wir sehen uns den Baum an und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Baumschnitt genügt oder eine Fällung sinnvoller ist.

Genehmigung: Was in Celle zu beachten ist

Bevor gesägt wird, sollte die rechtliche Seite geklärt sein. Hier gilt es, zwei Ebenen zu unterscheiden:

Kommunaler Baumschutz in der Stadt Celle

Die Stadt Celle hat – anders als viele andere Städte – keine klassische Baumschutzsatzung mit einer pauschalen Stammumfang-Grenze. Ein entsprechender Entwurf wurde 2022 im Rat abgelehnt. Stattdessen gilt die Vegetationsschutzsatzung, deren Neufassung der Rat im Dezember 2023 beschlossen hat. Geschützt sind danach vor allem die in den Anlagen der Satzung aufgeführten Einzelbäume, Baumgruppen, Hecken und weiteren Landschaftsbestandteile. Wer einen solchen geschützten Baum fällen oder stark zurückschneiden möchte, braucht vorher eine schriftliche Genehmigung der Stadt (Fachdienst Umweltschutz). Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

In den Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises – etwa Wietze, Hambühren, Lachendorf oder Eschede – können eigene Regelungen gelten. Zusätzlich können Festsetzungen im Bebauungsplan, Denkmalschutz oder Auflagen aus einer Baugenehmigung einzelne Bäume schützen. Unser Rat: Fragen Sie im Zweifel vor der Fällung bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nach. Wir helfen Ihnen gern dabei, die nötigen Angaben (Baumart, Standort, Größe, Zustand) zusammenzustellen.

Bundesnaturschutzgesetz: Fällzeit und Artenschutz

Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Die klassische Fällsaison liegt deshalb zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt. Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, also z. B. in Hausgärten, sind vom pauschalen Schnittverbot zwar ausgenommen – der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt aber immer: Brütende Vögel, genutzte Nester oder Fledermausquartiere in Baumhöhlen dürfen nicht gestört oder zerstört werden. Vor jeder Fällung prüfen wir den Baum deshalb auf erkennbare Nester und Höhlen.

Hinweis: Bei akuter Gefahr, etwa nach einem Sturm, kann eine Fällung auch außerhalb der Fällzeit zulässig sein. Das sollte gut dokumentiert (Fotos) und – bei geschützten Bäumen – mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Unsere Methoden für jede Situation

Welche Technik zum Einsatz kommt, hängt vom Baum, vom Platz und von der Umgebung ab:

Komplettfällung

Ist ausreichend Freifläche in Fallrichtung vorhanden, wird der Baum mit Fallkerb und Fällschnitt kontrolliert umgelegt und am Boden zerkleinert. Die schnellste und meist günstigste Variante.

Stückfällung mit Hebebühne

Auf engen Grundstücken, nah an Haus, Garage oder Zaun tragen wir den Baum von oben nach unten Stück für Stück ab. Die Hebebühne bringt uns sicher an jeden Ast.

Kronenrückschnitt & Pflegeschnitt

Totholz entfernen, Krone auslichten, Äste über Dach oder Einfahrt einkürzen: Ein fachgerechter Schnitt erhält den Baum und macht ihn sicherer.

Beim Baumschnitt in Celle achten wir darauf, nicht mehr als nötig zu entfernen. Starke Kappungen schwächen den Baum und führen oft zu dichtem Neuaustrieb – ein gezielter Rückschnitt ist auf Dauer die bessere Baumpflege.

Wurzelstock entfernen: Bagger oder Fräse?

Nach der Fällung bleibt der Stubben stehen. Soll die Fläche neu genutzt werden, muss er in der Regel raus. Zwei Verfahren sind üblich:

  • Ausgraben mit dem Bagger: Der Wurzelstock wird freigelegt und samt Hauptwurzeln herausgehoben. Ideal, wenn danach gepflastert, gebaut oder ein Fundament gesetzt werden soll – so entsteht ein tragfähiger Untergrund.
  • Stubben fräsen: Der Stock wird einige Zentimeter bis unter Geländeniveau zerspant, die tieferen Wurzeln bleiben im Boden. Eine Option, wenn dort später nur Rasen oder Beet entstehen soll oder der Platz für einen Bagger fehlt.

Wir entfernen Wurzelstöcke vorwiegend mit dem Bagger – als Betrieb mit Erfahrung im Erd- und Tiefbau haben wir das passende Gerät und füllen das Loch anschließend mit Boden wieder auf. Welches Verfahren für Ihr Grundstück sinnvoll ist, besprechen wir bei der Besichtigung.

Entsorgung von Holz und Grünschnitt

Bei einer Baumfällung fällt schnell mehr Material an, als man denkt. Auf Wunsch übernehmen wir den kompletten Abtransport: Äste und Grünschnitt werden aufgeladen und fachgerecht entsorgt, der Stamm abtransportiert oder – wenn Sie Kaminholz möchten – in ofenfertige bzw. handliche Stücke gesägt und auf dem Grundstück gelagert. So bleibt Ihr Garten nach dem Einsatz besenrein.

Kosten: Richtwerte für die Baumfällung

Die Kosten einer Baumfällung in Celle hängen vor allem von der Baumhöhe, dem Stammdurchmesser, der Zugänglichkeit und dem Entsorgungsumfang ab. Die folgende Übersicht gibt eine erste Orientierung:

Leistung Richtwert Hinweis
Baum bis 10 m ca. 300–800 € freie Fallrichtung, gute Zufahrt
Baum 10–15 m ca. 700–1.500 € je nach Stammstärke und Kronengröße
Baum 15–20 m ca. 1.200–2.500 € oft Stückfällung nötig
Baum über 20 m ab ca. 2.500 € individuelle Kalkulation
Hebebühne / Hubsteiger ca. 120–250 € je Stunde abhängig von Arbeitshöhe und Einsatzdauer
Wurzelstock entfernen ca. 100–400 € je Stubben Fräsen oder Ausgraben, je nach Durchmesser
Abtransport Holz & Grünschnitt ca. 80–300 € abhängig von der Menge

Richtwerte (Stand 2026), inkl. Arbeitszeit und Maschineneinsatz, zzgl. ggf. Entsorgung und Genehmigungsgebühren – verbindlicher Festpreis nach kostenloser Besichtigung. Werden mehrere Bäume auf einmal gefällt oder ist die Zufahrt gut, sinkt der Preis pro Baum spürbar.

So läuft Ihre Baumfällung bei uns ab

  1. Anfrage Sie schicken uns Fotos und eine kurze Beschreibung per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular.
  2. Besichtigung vor Ort Wir prüfen Baum, Umfeld, Zufahrt und mögliche Schutzvorgaben und besprechen die Vorgehensweise mit Ihnen.
  3. Festpreisangebot Sie erhalten ein transparentes Angebot inklusive Wurzelstock und Entsorgung, wenn gewünscht.
  4. Fällung oder Schnitt Zum vereinbarten Termin fällen oder schneiden wir den Baum – bei Bedarf Stück für Stück mit der Hebebühne.
  5. Aufräumen Holz und Grünschnitt werden abtransportiert, der Wurzelstock entfernt und die Fläche eingeebnet.

Nach der Fällung: Fläche neu gestalten

Wo ein großer Baum stand, entsteht plötzlich Platz – und oft mehr Licht, als der Garten jahrelang hatte. Das ist die Chance für etwas Neues. Da wir ein vollwertiger Garten- und Landschaftsbau-Betrieb sind, müssen Sie nach der Fällung keinen weiteren Handwerker suchen:

Sie möchten eine Baumfällung in Celle oder im Umland planen – etwa in Wathlingen, Nienhagen, Wienhausen, Eicklingen oder Adelheidsdorf? Rufen Sie uns an unter 0176 53349371 oder schreiben Sie uns. Wir kommen zur kostenlosen Besichtigung und erstellen Ihnen ein faires Festpreisangebot.

Aus unserer Praxis

Baumarbeiten mit Hubarbeitsbühne an alter Eiche – Fawaz Galabau Celle
Baumarbeiten mit Hubarbeitsbühne an alter Eiche – Fawaz Galabau Celle
Hubsteiger-Einsatz bei Baumarbeiten im Winter
Hubsteiger-Einsatz bei Baumarbeiten im Winter
Wurzelstockentfernung mit dem Bagger
Wurzelstockentfernung mit dem Bagger

Weitere Referenzen in unserer Galerie →

Häufige Fragen

Brauche ich in Celle eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Die Stadt Celle hat keine allgemeine Baumschutzsatzung mit Stammumfang-Grenze, sondern eine Vegetationsschutzsatzung. Genehmigungspflichtig sind danach vor allem die in der Satzung aufgeführten Bäume und Baumgruppen. Zusätzlich können Bebauungsplan, Denkmalschutz oder Auflagen aus einer Baugenehmigung greifen – im Zweifel fragen Sie vorab beim Fachdienst Umweltschutz der Stadt nach.

Wann darf ich einen Baum fällen?

Nach § 39 BNatSchG ist das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten, die Fällsaison liegt also zwischen 1. Oktober und 28. Februar. Hausgärten sind vom pauschalen Verbot zwar ausgenommen, der Artenschutz gilt aber ganzjährig: Brutnester und Fledermausquartiere dürfen nicht zerstört werden. Deshalb empfehlen wir Fällungen grundsätzlich im Winterhalbjahr.

Was kostet eine Baumfällung in Celle?

Als Richtwert (Stand 2026) liegt ein Baum bis 10 m Höhe bei etwa 300–800 €, ein Baum von 15–20 m bei etwa 1.200–2.500 €. Entscheidend sind Höhe, Stammstärke, Zugänglichkeit, der Einsatz der Hebebühne sowie Wurzelstock und Entsorgung. Einen verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach unserer kostenlosen Besichtigung.

Kann ein Baum auch auf einem engen Grundstück gefällt werden?

Ja. Wenn keine freie Fallrichtung vorhanden ist, tragen wir den Baum Stück für Stück von oben nach unten ab. Dafür arbeiten wir mit der Hebebühne, so erreichen wir die Krone sicher und schützen Haus, Zaun und Nachbargrundstück.

Entfernen Sie auch den Wurzelstock?

Ja, auf Wunsch entfernen wir den Wurzelstock direkt mit. In der Regel graben wir ihn mit dem Bagger aus, sodass die Fläche anschließend bebaut oder gepflastert werden kann. Das Loch wird danach mit Boden verfüllt und eingeebnet.

Was passiert mit dem Holz und dem Grünschnitt?

Auf Wunsch transportieren wir Äste, Grünschnitt und Stammholz vollständig ab und entsorgen alles fachgerecht. Möchten Sie das Holz als Kaminholz behalten, sägen wir den Stamm in handliche Stücke und lagern sie auf Ihrem Grundstück.

Reicht statt einer Fällung nicht auch ein Baumschnitt?

Oft ja. Wenn nur einzelne Äste stören, über das Dach ragen oder Totholz in der Krone ist, genügt häufig ein fachgerechter Kronenrückschnitt oder Pflegeschnitt. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen ehrlich, ob der Baum erhalten werden kann.

In welchen Orten bieten Sie Baumfällungen an?

Wir sind in Celle und im Umland tätig, unter anderem in Wathlingen, Nienhagen, Wienhausen, Eicklingen, Bröckel, Adelheidsdorf, Müden/Aller, Burgdorf, Uetze und Gifhorn. Fragen Sie einfach an – wir kommen zur kostenlosen Besichtigung zu Ihnen.

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Einsatzgebiete in Celle & Umland

Wir sind von Celle aus im gesamten Landkreis und im angrenzenden Umland für Sie im Einsatz – mit kurzen Anfahrtswegen und Ortskenntnis:

Zaunbau & Sichtschutz

Garten- & Landschaftsbau